Ihre Spende für unsere Gnadenhunde
Als gemeinnütziger Verein finanzieren wir uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Patenschaften. Jeder Beitrag – egal wie groß – ermöglicht es, unsere Gnadenhunde und zwei Katzen angemessen zu betreuen.
✓ Gemeinnützig anerkannt · Spenden steuerlich absetzbar · Quittung auf Anfrage
Per Banküberweisung spenden
Ihre Spende ist gemäß § 10b EStG als eine Spende und Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation steuerlich absetzbar.
Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis € 300,00 (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV): Spenden bis zu € 300,00 können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu € 300,00 an eine gemeinnützige Körperschaft ist gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken (steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird; Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer; Spende oder Mitgliedsbeitrag) vorzulegen.
Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende erhalten Sie hier zum Download: Spendenbescheinigung
So können Sie helfen
Neben einer Geldspende gibt es viele andere Wege, den Verein zu unterstützen.